Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalangebote der Steinhuder Meer Tourismus GmbH

1. Abschluß des Reisevertrages
1.1
Die Reiseanmeldung gilt als verbindliches, auf den Abschluß eines Reisevertrages mit der Steinhuder Meer Tourismus GmbH, Meerstraße 15 - 19, 31515 Wunstorf, HRB 111302 Amtsgericht Hannover (nachfolgend Veranstalter genannt) gerichtetes Angebot des Reiseinteressenten (nachfolgend Kunde genannt).
1.2 Der Kunde kann die Reiseanmeldung sowohl schriftlich als auch per Telefax oder E-mail vornehmen. Mündliche oder fernmündliche Reiseanmeldungen gelten ebenfalls als Angebot, wenn der Veranstalter sie als solche ausdrücklich akzeptiert.
1.3 Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden eine dem Angebot entsprechendes inhaltsgleiches schriftliches Vertragsangebot übermittelt und der Kunde dieses unterschrieben zurückgesendet hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem der Anmeldung ab, wird in ihr ausdrücklich da- rauf hingewiesen. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses als neues Angebot zu wertenden Schreibens zustande, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per Telefax widerspricht.
1.5 Sofern der Kunde ausdrücklich erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen weiterer von ihm angemeldeter Personen einzustehen, haftet er auch für diese. Eine solche Erklärung bedarf der Schriftform.

2. Leistungen
2.1
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschrei- bungen im Prospekt des Veranstalters sowie aus den Angaben in der Anmeldebestätigung.
2.2 Die im Prospekt des Veranstalters enthaltenen Angaben sind für diesen grundsätzlich verbindlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über etwaige, aus sachlichen Gründen unumgängliche Änderungen unverzüglich zu informieren.
2.3 Eine Reduzierung der vertraglichen Preise durch Gutscheine oder ähnliches ist ausgeschlossen.

3. Bezahlung
3.1 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Andere Zahlungsarten (Scheck, Barzahlung) können vom Veranstalter akzeptiert werden.
3.2 Der Kunde erhält nach Bezahlung die vollständigen Reiseunterlagen bis spätestens 7 Tage vor der Anreise.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner vertraglich vereinbarter Reiseleistungen sind nur zulässig, wenn sie nicht ins Gewicht fallen und nicht vom Veranstalter treuwidrig verursacht worden sind.
4.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über derartige Leistungsänderungen bzw. -Ab- weichungen unverzüglich zu informieren. In derartigen Fällen kann der Veranstalter dem Kunden wahlweise eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise aus sachlichen Gründen, die seiner Einflußnahme entzogen sind (z. B. Steuererhöhungen), in dem Umfang zu ändern, in dem für ihn eine Mehrbelastung eingetreten ist. Dies gilt nur, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Tag des Reiseantritts ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
4.4 In derartigen Fällen setzt der Veranstalter den Kunden bis spätestens 21 Tage vor Reisean- tritt über die Änderung in Kenntnis. Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Preisänderungen ausgeschlossen.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, bei einer Preiserhöhung aus den unter Ziffer 4.3 genannten Gründen, die mehr als 5 % des Gesamtreisepreises beträgt, oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Teils der Reiseleistung von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verliert der Veranstalter jeglichen Anspruch auf Entgelt. Der Kunde ist berechtigt, statt dessen auf eine gleichwertige Reise bei dem Veranstalter umzubuchen, sofern hierfür noch freie Kapazitäten verfügbar sind. Die vorstehenden Rechte sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per Telefax gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, nachdem dieser ihn über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung informiert hat.
4.6 Soweit in den Prospekten des Veranstalters altersspezifische Ermäßigungen (z. B. Kinder) ausgewiesen sind, ist hinsichtlich der Altersangaben der Zeitpunkt des Reiseantritts maßgeblich. Bei diesen Altersangaben gilt als letzter noch berücksichtigungsfähiger Tag derjenige unmittelbar vor dem nachfolgenden Geburtstag.
4.7 Der Veranstalter ist berechtigt, in den Fällen altersspezifischer Ermäßigungen das Alter der teilnehmenden Personen anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Wird hierbei eine unzutreffende Altersangabe festgestellt, so ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zu dem nicht ermäßigten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,- ¤) nachzuerheben.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Werden vom Kunden einzelne vertraglich vereinbarte Leistungen aus von ihm nicht zu ver- tretenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, ist der Veranstalter verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der von diesen ersparten Aufwendungen zu bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich bei den nicht in Anspruch genommenen Leistungen um solche von lediglich untergeordneter Bedeutung handelt oder eine Erstattung aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. behördlicher Anordnungen ausgeschlossen ist.
5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, in den vorstehend genannten Fällen 20 % des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für seine Aufwendungen im Wege der Verrechnung einzubehalten.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter von der Reise zurücktreten.
6.2 In derartigen Fällen kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die von ihm getrof- fenen Vorbereitungen für die Durchführung der Reise und für sonstige im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen Aufwendungen verlangen (Rücktrittsgebühren). Bei der Berechnung der Rücktrittsgebühren werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt.
6.3 Die Rücktrittsgebühr beträgt: Bis zum 22. Tag vor der Ankunft 10 %, vom 21. - 15. Tag vor der Ankunft 20 %, vom 14. - 7. Tag vor der Ankunft 40 %, vom 6. Tag bis einen Tag vor der Ankunft 60 % und am Anreisetag selbst 80 % (jeweils bezogen auf den Reisepreis). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der entsprechenden Erkärung beim Veranstalter. Hiervon unberührt bleiben etwaige vom Veranstalter bestellte bzw. gekaufte Eintrittskarten; insoweit ist vom Kunden der volle Preis der Eintrittskarte(n) zu erstatten.
6.4 Eine Minderung der Rücktrittsgebühren aus Ziffer 6.3 ist zulässig, wenn der Kunde nachweisen kann, daß dem Veranstalter keine oder geringere Kosten durch seinen Rücktritt von der Reise entstanden sind.
6.5 Die Rücktrittsgebühr entfällt nur aus vom Veranstalter nachweislich zu vertretenden Grün- den für den Rücktritt sowie in Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen).
6.6 Die Rücktrittsgebühr wird sofort nach Zugang der Rücktrittserklärung fällig.

7. Umbuchungen und Ersatzpersonen
7.1
In Absprache mit dem Veranstalter vorgenommene Änderungen des Reisetermins oder der Unterkunft gelten als Umbuchungen.
7.2 Bei Umbuchungen bis zum 10. Tag vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 5,- ¤ pro Buchungsvorgang zu erheben.
7.3 Umbuchungswünsche nach Ablauf der in 7.2 genannten Frist können (sofern sie überhaupt durchführbar sind) nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen der Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.4 Bis zum Reiseantritt ist die Bestellung einer Ersatzperson zulässig. Sie bedarf jedoch einer (formlosen) Mitteilung an den Veranstalter.
7.5 Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson gemäß Ziffer 7.4 widersprechen, wenn sie etwaigen besonderen Reiseerfordernissen (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen diesem Wechsel entgegenstehen.
7.6 Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson wird zur Deckung der Mehrkosten des Veranstalters pro Buchungsvorgang eine Pauschale in Höhe von 5,- ¤ erhoben.
7.7 Bei Weitergabe der Reise an eine Ersatzperson nach Maßgabe der vorstehenden Reglemen- tierungen haftet der ursprüngliche Kunde neben dieser neu in das Vertragsverhältnis eintretenden Person weiterhin als Gesamtschuldner sowohl für den Reisepreis als auch für die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
7.8 Ändert sich bei der Umbuchung einer Gruppe die Teilnehmerzahl, so daß preistechnisch ein anderer Gruppentarif lt. Prospekt maßgeblich wird, wird der Reisepreis automatisch entsprechend angepaßt. Wird in derartigen Fällen eine vom Veranstalter im Prospekt vorgegebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten, gilt der Reisevertrag insgesamt als annulliert. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6 zu erheben.
7.9 Soweit nach den vorstehenden Reglementierungen Fristen für die Berechnung von Gebühren genannt sind, gilt als maßgeblicher Tag für deren Berechnung der Zugang des vom Kunden eingebrachten Änderungswunsches bei dem Veranstalter. Danach werden die Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sofort fällig.

8. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
8.1 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise durch den Kunden den Reisevertrag kündigen, wenn dieser die Durchführung der Reise ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2 Kündigt der Veranstalter aus den in Ziffer 8.1 genannten Gründen den Reisevertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.3 Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer, keiner der Vertragsparteien zurechenbarer Umstände (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen) unmöglich bzw. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Veranstalter zahlt in derartigen Fällen unverzüglich den Reisepreis zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder bis zur (fiktiven) Beendigung der Reise unausweichlich noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen, die im Rahmen der Rückabwicklung zu verrechnen ist.

9. Gewährleistung
Bei Mängeln der Reise richtet sich die Haftung des Veranstalters nach den einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag.

10. Haftung
10.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in seinem Prospekt (sofern nicht bereits vor Vertragsabschluß eine diesbezügliche Änderung rechtzeitig erklärt worden ist) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Der Veranstalter haftet für ein etwaiges Verschulden der von ihm mit der Erbringung seiner Leistungen betrauten Personen.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat.
10.4 Der Veranstalter haftet des weiteren nicht für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Er- stellung er nicht beteiligt war.

11. Haftungsbeschränkungen
11.1
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von einer Person verursacht worden ist, für die der Veranstalter nach Maßgabe der Ziffer 10 haftungsrechtlich einzutreten hat.
11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung haftet dieser bei Personenschäden bis zur Höhe von max. 75.000 €.
11.3 Die in Ziffern 11.1 und 11.2 ausgewiesenen Haftungshöchstsummen gelten jeweils je einzel- nem Kunden und einzelner Reise.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, unter dem Gesichtspunkt der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht ihm drohende Schäden möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

13. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
13.1
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind binnen eines Monats nach deren vertraglich vorgesehener Beendigung dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können derartige Ansprüche nur noch mit Erfolg durchgreifen, wenn der Anspruchsteller nachweislich ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Alle Ansprüche des Kunden auf den Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise.
13.3 Abweichend hiervon verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung erst drei Jahre nach Beendigung der Reise.
13.4 Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die ihm gegenüber geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle gegen den Veranstalter gerichteten Klagen aus Vertragsverhältnissen, denen die vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen zugrunde liegen, ist Neustadt a. Rbge.
Etwaige Klagen sind gegen die Steinhuder Meer Tourismus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Meerstr. 15 - 19, 31515 Wunstorf zu richten.

 
 
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