Beherbergungssteuer ab 2026
Ab dem 01.01.2026 wurde für alle Unterkünfte im Stadtgebiet Wunstorf eine Beherbergungssteuer eingeführt.
Bei der Beherbergungssteuer handelt es sich um eine örtliche, indirekte Aufwandsteuer, die auf das Beherbergungsentgelt erhoben wird. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und alle weiteren Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet Wunstorf sind verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt 4 % des Beherbergungsentgelts (Nettobetrag) an die Stadt Wunstorf abzuführen. Die Stadt Wunstorf hat alle Vermieter bereits entsprechend informiert.
Die wichtigsten Fragen werden von der Stadt Wunstorf hier im FAQ-Bereich beantwortet.